Auf den 1. Januar 2020 sind beim Bund und in den Kantonen wichtige Neuerungen bezüglich des steuerlichen Abzugs der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens in Kraft getreten. In unserer Fachmitteilung werden die wesentlichen Züge der Neuerungen
der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer dargestellt. Die Kantone folgen diesen Regelungen.
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