Wird seitens Erblasser nichts bestimmt, regelt das Gesetz, d.h. das Zivilgesetzbuch (ZGB), wer wieviel erbt. Das macht durchaus Sinn, denn nicht alle Menschen wollen eine letztwillige Verfügung erstellen bzw. wissen vielleicht auch nicht, wie dies geht.
Unsere aktuelle Vision zeigt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wesentliche Elemente der Dispositionsmöglichkeiten von Erblassern auf, wobei im Speziellen auf Ehe- und Erbvertrag bzw. Testament eingegangen wird.