Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent – 3. Juni 2019
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Referenzzinssatz ab 3. Juni 2019.
Kondenswasser am Fenster verhindern
In vielen Gebäuden sammelt sich in der kalten Jahreszeit Kondenswasser an Fenstern und Terrassentüren. Das ist nicht aussergewöhnlich und kurzfristig auch kein Problem. Dauert der Zustand jedoch an, kann Material beschädigt werden und sich bildender Schimmel die Gesundheit der Bewohner gefährden.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Kondenwasser am Fenster verhindern.
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent – 1. März 2019
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Referenzzinssatz ab 1. März 2019.
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent – 3. Dezember 2018
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Referenzzinssatz ab 3. Dezember 2018.
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Referenzzinssatz ab 4. September 2018.
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend der Link zum ausführlichen Beitrag: Referenzzinssatz ab 1. Juni 2018.
Referenzzinssatz bleibt auf Rekordtief
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz und es ergibt sich somit kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
Der neue Einzahlungsschein ab 2018
Für Geschäftskunden wird 2018 in der Schweiz ein neuer Einzahlungsschein eingeführt. Der linke Teil des Einzahlungsscheines, das digitale Element, zeigt den QR-Code und der rechte Teil, das analoge Element, beinhaltet die lesbaren Daten. Der QR-Code kann mit jedem Smartphone gelesen werden und somit kann er mit der E-Banking-App eingelesen werden und die Zahlung ist schon erfasst. Für die Endkunden steht der neue Einzahlungsschein erst 2019 zur Verfügung.
Die ganze Umstellung zieht auch mit sich, dass die verschiedensten Systeme von Banken und der Post vereinheitlicht werden müssen. Durch den QR-Code muss die Referenznummer nicht mehr mühsam eingetippt werden.
Private Unternehmen können durch das effizientere Zahlungsverfahren Kosten einsparen. Demgegenüber stehen einmalige Umstellungskosten.
Einzige Kritik am Projekt äusseren die Konsumentenschützer. Der Grund für diese Kritik ist die fehlende Perforierung. Somit muss bei Einzahlung am Postschalter die ganze Rechnung mitgenommen werden, oder man schneidet den Einzahlungsschein mit einer Schere ab. Eine Perforierung wäre für die Unternehmen mit weiteren Kosten verbunden, da der Einzahlungsschein nicht mehr auf normalem Papier gedruckt werden kann.
Alles Wissenswerte kann hier nachgelesen werden: https://www.iso-20022.ch/lexikon/qr-rechnung/
Nationalrat will Untermiete gesetzlich besser regeln
Oft werden Untermietsverträge abgeschlossen, ohne dass die Einwilligung des Vermieters vorliegt und die Mieter verlangen von den Untermietern teilweise sehr hohe Mietzinse. Dem Vermieter sind bei einer Kündigung oft die Hände gebunden und die Anfragen bei den Schlichtungsbehörden nehmen zu. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative für klarere Gesetze bei der Untermiete, gutgeheissen und diese geht nun in den Ständerat.
Lesen Sie weiter unter: https://www.cash.ch/news/politik/nationalrat-will-untermiete-erschweren-1050974
2017 verjähren in der Schweiz viele Verlustscheine
Am 1. Januar 2017 verjähren alle Verlustscheine, welche vor 1997 ausgestellt wurden.
Verlustscheine verjähren 20 Jahre nach der Ausstellung gemäss der Revision des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche am 1. Januar 1997 in Kraft trat. Die Verjährungsfrist kann durch eine erneute Betreibung, unterbrochen werden. Ebenso wird die Frist unterbrochen, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers anerkennt oder einen Teil davon bezahlt hat. Mit jeder Unterbrechung beginnt eine neue Frist von 20 Jahre zu laufen.
Bei Fragen jeglicher Art helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sturzgefahr im Winter
Die Sturzgefahr steigt im Winter wieder markant an.
Als Hauseigentümer ist man haftbar bei Unfällen, insbesondere Stürzen, auf dem eigenen Grundstück. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit ist dies leider wieder ein aktuelles Thema. Eine Haftpflichtversicherung und eine gute Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit sind unerlässlich.
Für eine optimale Vorbereitung und eine Verminderung von schweren Sturzunfällen kann bei der SUVA ein informatives Merkblatt für Hausbesitzer und Hauswarte heruntergeladen werden.
Durch eine gute Vorbereitung, z.B. gute Schuhe, Spikes und besondere Vorsicht jedes Einzelnen, können Sturzunfälle verringert werden. 8-Tipps der SUVA für einen sturzfreien Winter.
Wir wünschen Ihnen einen sturzfreien Winter.
Richtig Lüften
Vor allem in den kalten Monaten kann es zu Kondenswasserbildung in den Wohnungen kommen. Mögliche Folgen dieser Kondenswasserbildung sind Feuchtigkeitsschäden und –mängel wie:
- Schimmelpilzbefall an Fensterteilen und Innen- und Aussenwänden
- Niederschläge / Kondenswasserbildung an der Fensterinnenseite
- Fleckenbildung an Innen- und Aussenwänden
- Ablösungen der Tapeten
- Feuchtigkeitsschäden an Möbeln
Viele dieser Erscheinungen sehen nicht nur unschön aus, sie können auch Ihre Gesundheit gefährden und sind unhygienisch.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat ein Merkblatt für das korrekte Lüften und Heizen erstellt. Siehe den folgenden Link:
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00238/01355/01358/10335/index.html?lang=de.
Folgendes Merkblatt kann beim Schweizerischen Fachverband Fenster- und Fassadenbranche https://fff.ch/node/14109 bestellt werden.
Digitalisierung in der Immobilienbranche
Die Digitalisierung macht auch vor der Immobilienbranche nicht halt. Eine Studie der Hochschule Luzern zeigt, dass Unternehmen, welche diese Herausforderung verpassen, existentiell gefährdet sind.
Diverse Unternehmen bieten Kongresse, Studien und verschiedenste Weiterbildungen an, damit Immobilienfachleute auf dem neusten Stand der Entwicklung sind.
Auch wir halten mit der digitalen Entwicklung mit, indem wir die meisten Arbeiten bereits papierlos und elektronisch erledigen. Unsere Kunden informieren wir laufend über den Newsletter, unsere Homepage und über das Facebook.
Siehe auch die Medienmitteilung der Hochschule Luzern, zum Thema Digitalisierung der Immobilienbranche. https://www.hslu.ch/de-ch/hochschule-luzern/ueber-uns/medien/medienmitteilungen/2016/06/03/digitalisierung-der-immobilienbranche-nachzuegler-werden-abgestraft/
Ablösung der Analog-Telefonie
Ab 2018 funktioniert das Telefonieren nur noch über das Internet. Swisscom schaltet das Analognetz ab. Nicht nur Telefone müssen umgerüstet werden, sondern auch Lifte oder Alarmanlagen. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrem Geräteinstallateur.
UPC stellt um
UPC will ab 1. April 2017 direkt mit den Mietern ins Geschäft kommen. In den meisten Fällen bezahlt heute der Vermieter die Grundgebühr für die Benutzung des Kabelfernsehnetzes und verlangt den betreffenden Betrag von den Mietern mit den Nebenkosten zurück. Nur für Zusatzangebote wie schnelleres Internet und zusätzliche TV-Sender erhalten Mietende direkt vom Netzbetreiber eine Rechnung.
Die UPC bietet den Endnutzern direkte Verträge an, wobei niemand gezwungen ist, davon Gebrauch zu machen. Das Angebot des neuen Direktvertrages ist jedoch teurer. Dafür bietet UPC eine leistungsfähigere Internetverbindung an. Das herkömmliche, über die Nebenkosten abgerechnete Angebot ist langsamer. Ansonsten bleiben die Leistungen gleich.
Landesindex
Aktueller Stand des Landesindex der Konsumentenpreise per November 2016.
Die Teuerung betrug gegenüber dem Vorjahresmonat -0.3%, gegenüber dem Vormonat -0.2%.