Nach der weitreichenden Steuerreform STAF, die per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, liegt die nächste Steuerreform zur Abstimmung am 18. Juni 2023 vor.
Es geht dabei um OEDC-Steuerreform mit Mindestbesteuerung, wobei die Umsetzung derselben in der Schweiz mit einer Verfassungsänderung erfolgen soll.
Bei der OECD-Steuerreform geht es darum, dass die aktuelle Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen nach Ansicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) nicht mehr zeitgemäss ist. Mit der zunehmenden Globalisierung sollen für grosse, international tätige Unternehmensgruppen besondere Besteuerungsregeln eingeführt werden. Rund 140 Staaten, darunter die Schweiz, haben sich dazu bekannt, dass solche Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen sollen. In der Schweiz werden diese 15 % teilweise nicht erreicht.
Die beiden Autoren Barbara Mueller und Giorgio Meier-Mazzucato zeigen in ihrem Beitrag übersichtlich wesentliche Aspekte auf.