Werden Einrichtungen eines Unternehmens, bspw. Fahrzeuge, Verpflegung und Unterkunft, von Arbeitnehmern/innen, für private Zwecke bzw. zur Lebenshaltung benutzt, hat eine entsprechende rechnungslegungs-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Qualifikation dieser Leistungen bzw. Privatanteile zu erfolgen, welche sowohl das Unternehmen als auch dessen Arbeitnehmer/innen betrifft.
Im Fachbeitrag werden zwei Varianten der Erfassung dieser Leistungen dargestellt und unter rechnungslegungs-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten erörtert.
Vision 1.2023 – Privatanteile unter rechnungslegungs- und steuerrechtlichen Aspekten (PDF)