Per 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft, welches gesellschaftliche Entwicklung seit der letzten Revision erfasst. Ein wesentliches Element ist dabei die Reduktion der Pflichtteile und damit die Erhöhung der frei verfügbaren Quote des Erblassers. S. dazu die ITERA-Vision August 2022.
Im Weiteren von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Bestimmungen, wenn ein Unternehmen Teil des Nachlasses ist. S. dazu das Folienset.
Vision 8/2022: Erbrecht (PDF)