Immobilien werden auf unterschiedliche und vielfältige Weise von Steuern erfasst.
- Unterschiedlich bezogen auf die Frage, ob Immobilien sich im Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen einer steuerpflichtigen Person befinden.
- Vielfältig hinsichtlich der verschiedenen Steuerarten, welche Bestand und Transaktionen von Immobilien erfassen, bspw. Einkommenssteuern und Gewinnsteuern bei Bund und Kantonen, Grundstückgewinnsteuern nur in den Kantonen und Erbschafts- und Schenkungssteuern nur in gewissen Kantonen. Daneben von grossem Interesse sind die steuerlichen Abzugsfähigkeiten von Liegenschaftskosten und teilweise auch Investitionskosten bei den Einkommens- und Gewinnsteuern.
In unserer Fachmitteilung werden zusammengefasst aktuelle Gerichtsentscheide in Steuersachen wiedergegeben mit dem Ziel, möglichst steuerlich optimierte Verhältnisse für Eigentümer von Immobilien zu schaffen.