Die steuerlichen Aspekte von Geschäftsliegenschaften unterscheiden sich von jenen von Privatliegenschaften. Von Bedeutung ist nebst der Einkommens- und Vermögenssteuer von natürlichen Personen (NP) bzw. Gewinn- und Kapitalsteuer von juristischen Personen (JP) insbesondere die MWST. In der Fachmitteilung werden grundlegende Unterschiede bei Geschäftsliegenschaften und namentliche Aspekte der MWST aufgezeigt.
Die Fachmitteilung finden Sie hier (pdf)