Am 1. Januar 2017 verjähren alle Verlustscheine, welche vor 1997 ausgestellt wurden. Verlustscheine verjähren 20 Jahre nach der Ausstellung gemäss der Revision des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche am 1. Januar 1997 in Kraft trat. Die Verjährungsfrist kann durch eine erneute Betreibung, unterbrochen werden. Ebenso wird die Frist unterbrochen, wenn der Schuldner die […]